Leistungsanspruch ohne Pflege

Wir erbringen Pflegeleistungen, welche die Krankenkasse gem. SGB 5 neben dem Pflegegeld zusätzlich ermöglicht. Egal ob sie Pflegegeld beziehen oder nicht, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen zu:

  • Medikamentengabe/Eingabekontrolle
  • Injektionen (z. B. Insulin oder Clexane)
  • Wundverbände, Verbände, Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von med. Kompressionsstrümpfen

Zudem sind eine Hauswirtschaftliche Versorgung und eine Betreuungshilfeversorgung möglich. Wir beraten Sie gerne. Bitte fragen Sie bei uns nach!